Das rät die PolizeiDamit der Vatertag in Rhein-Berg nicht tödlich endet

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Teilnehmer einer ´Vatertagstour» ziehen am Feiertag Christi Himmelfahrt mit einem Bollerwagen im Stadtteil Ochsenwerder über einen Wanderweg.

Die Polizei Rhein-Berg rät an Vatertag zu Bollerwagen. Wir erklären warum.

Nach tödlichem Unfall im vorigen Jahr: Was bei Herrentouren an Christi Himmelfahrt erlaubt ist und was nicht – Polizei rät zu Bollerwagen.

Eigentlich rührt der Feiertag an diesem Donnerstag vom kirchlichen Fest Christi Himmelfahrt her, das am 40. Tag des Osterfestkreises begangen wird. Für viele Männer unterdessen liegt der Fokus an diesem Tag auf etwas Anderem: einer Tour mit Geschlechtsgenossen, Musik und gerne auch mit einem hopfenhaltigen Kaltgetränk (siehe „Das Vatertag-Feiern“).

Am besten nicht mir einem Anhängergespann, sondern zu Fuß mit einem Bollerwagen auf den Weg machen
Christian Tholl, Sprecher der Kreispolizei Rhein-Berg

Dass das schnell gefährlich enden kann, hat im vergangenen Jahr ein Unfall eines Vatertags-Anhängergespanns zwischen Rösrath und Overath schmerzlich vor Augen geführt. Dabei war ein Mann von einem Anhänger hinter einem Traktor gestürzt und an den Folgen des Unfalls schließlich gestorben.

Ein Trecker-Gespann steht vor einem Polizeifahrzeug.

Im vorigen Jahr endete eine Vatertagstour mit diesem Gespann bei Rösrath für einen auf dem Anhänger Mitfahrenden tödlich.

„Grundsätzlich ist der Transport von Personen auf Fahrzeuganhängern unzulässig“, sagt Polizeisprecherin Tanja Höller auf Anfrage. Es gebe allenfalls die Möglichkeit, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dafür sei allerdings die Vorführung der Fahrzeugkombination beim TÜV erforderlich um eine nach Paragraph 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung geforderte Ausnahmegenehmi-gung zu erhalten, so Höller. Der Anhänger müsse dafür aber unter anderem über eine eigenständige Bremsanlage verfügen. „Eine reine Auflaufbremse reicht hier nicht aus“, so die Polizeisprecherin.

Auch wer mit Bollerwagen unterwegs ist, muss Verkehrsregeln beachten

Auch der Fahrer muss entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Für eine Fahrzeugkombination mit Anhänger sei „mindestens die Führerscheinklasse C1E oder CE“, also ein Lkw-Führerschein erforderlich (bei einer begrenzten Zahl an Mitfahrern), so Höller. Habe der Fahrer keinen solchen Führerschein, sei der Straftatbestand des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ erfüllt, so die Polizeisprecherin.

Wenn man(n) trotzdem auf Tour gehen und die Verpflegung nicht tragen möchte? Am besten mit einem Bollerwagen auf den Weg machen, rät die Direktion Verkehr der Kreispolizei Rhein-Berg auf entsprechende Anfrage. Allerdings müsse man auch dabei die Regeln der Straßenverkehrsordnung beachten. Vielleicht also auch einfach mal etwas abseits der Feiertour mit der Familie unternehmen . . .


Das Vatertags-Feiern

Die heutige Form des Vatertag-Feierns an Christi Himmelfahrt kam Ende des 19. Jahrhunderts in Berlin und Umgebung auf und wurde wohl von Brauereiunternehmern ins Leben gerufen. Erst 1934 wurde Christi Himmelfahrt in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. In der DDR war der Tag nur bis 1966 und im Jahr 1990 ein gesetzlicher Feiertag. Doch auch dort versuchten zahlreiche Männer, an diesem Tag eine Herrentagspartie zu unternehmen. So bestand das Recht für Angehörige von Religionsgemeinschaften, ihre Festtage zu feiern, sofern das vom Arbeitgeber eingeräumt wurde.

Im 21. Jahrhundert   entstanden Initiativen, den Vatertag als Familientag mit Ehepartner und Kindern zu feiern. 2012 gab es an diesem Tag deutschlandweit 292 Unfälle, bei denen einer der Fahrer angetrunken oder betrunken war (im Jahresdurschnitt waren es 108 Unfälle pro Tag). Die Zahl ging in den vergangenen Jahren zurück . 2021 waren es laut Statistikämtern noch 182 solcher Unfälle. (wg)

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