„Immer negativ behaftet“Kölner Brautpaar verklagt Fotograf der Hochzeit auf Schmerzensgeld

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Ein Brautpaar klagte vor dem Kölner Landgericht, weil es mit dem Hochzeitsfotografen nicht zufrieden war.

Ein Brautpaar klagte vor dem Kölner Landgericht, weil es mit dem Hochzeitsfotografen nicht zufrieden war.

Das Ehepaar zeigte sich über fehlende Motive ihrer Hochzeitsfeier enttäuscht und traurig. 

In einem kuriosen Rechtsstreit musste das Kölner Landgericht über die Klage eines Ehepaares entscheiden, das Schmerzensgeld von ihrem Hochzeitsfotografen verlangte. Wichtige Motive dieses besonderen Tages fehlten, was im Nachhinein zu einer derartigen Enttäuschung bei den Vermählten geführt habe, dass die Hochzeit und die anschließende Feier nun „immer negativ behaftet“ seien.

Köln: Ehepaar fehlten Fotos vom Steigenlassen der Ballons

Das Ehepaar kannte den Fotografen, der ein eigenes Studio betrieb, nach Angaben des Landgerichts bereits seit mehreren Jahren. So einigte man sich auf einen Fotojob bei der Hochzeit im Jahr 2020. „Nach den Feierlichkeiten erhielten die Kläger einen USB-Stick mit 170 Fotos gegen Bezahlung“, so das Gericht. Allerdings fehlten Bilder vom Steigenlassen von Luftballons und Gruppenaufnahmen.

Mit einer ersten Klage vor dem Amtsgericht wollte das Ehepaar zunächst herausbekommen, welche und wie viele Fotos der Fotograf von ihnen und den Gästen überhaupt angefertigt habe. Das Ergebnis war für die Kläger nicht zufriedenstellend. Es stellte sich im Verfahren heraus, dass keine weiteren Aufnahmen existierten, das Paar sich also mit den 170 überreichten Fotos abfinden müsse.

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Ehepaar wollte Schmerzensgeld vor Kölner Landgericht

Das Ehepaar wollte daraufhin noch 2000 Euro Schmerzensgeld gelten machen. „Dem folgte das Amtsgericht Köln nicht und wies den Schmerzensgeldantrag als unbegründet zurück“, teilt das Landgericht mit. Es sei bereits fraglich gewesen, ob das unterlassene oder nicht hinreichende Abfotografieren bestimmter Ereignisse auf einer Hochzeit eine Pflichtverletzung darstellen könne.

Die Kläger hätten auch nicht vortragen, insoweit bestimmte Absprachen mit dem Fotografen getroffen worden seien. Zudem würden ihnen laut Gericht immerhin 170 Fotos zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hätten sie selbst vorgetragen, dass auch die Gäste viele Fotos angefertigt hätten – somit stünden dem Paar weitere Aufnahmen zur Verfügung.

Köln: Richter spricht den Klägern kein Geld zu

Auch in zweiter Instanz vor dem Landgericht trug das Ehepaar vor, es hätte durch die fehlenden Fotomotive „Enttäuschung und Trauer" erlebt. Die positiven Gefühle der Hochzeit seien durch den Streit mit dem Fotografen nun „ein Leben lang überschattet“. Eine tatsächliche, tiefgehende psychische Beeinträchtigung würde das Paar damit nicht vortragen, urteilte das Gericht.

Das Gericht glaubte dem Ehepaar zwar, traurig über die fehlenden Fotomotive zu sein, das sei nachvollziehbar. Dies genüge allerdings nicht zur Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs. Der gelte nicht bei geringfügigen Beeinträchtigungen, etwa des seelischen Wohlempfindens. Das Landgericht bestätigte damit die Ansicht des Amtsgerichts in erster Instanz. Die Kläger zogen daraufhin ihre eingelegte Berufung zurück.

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