MordprozessStaatsanwältin fordert lebenslang für Messerangriff in Brokstedt

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ARCHIV - 15.04.2024, Schleswig-Holstein, Itzehoe: Der Angeklagte Ibrahim A. (3.v.l) sitzt im Gerichtssaal im China Logistic Center neben seinem n Anwalt Björn Seelbach (4.v.l). Im Hintergrund sitzt Johann Christoph Lohmann (5.v.r), Vorsitzender Richter am Landgericht Itzehoe.

Der Angeklagte Ibrahim A. (3.v.l) sitzt im Gerichtssaal im China Logistic Center neben seinem Anwalt Björn Seelbach (4.v.l.) Die Staatsanwaltschaft wirft dem Palästinenser Ibrahim A. vor, am 25. Januar 2023 in einem Zug von Kiel nach Hamburg bei Brokstedt Fahrgäste mit einem Messer angegriffen zu haben. Zwei junge Menschen starben, eine 17 Jahre alte Frau und ihr zwei Jahre älterer Freund.

Der psychiatrische Gutachter hält den Angeklagten für voll schuldfähig. Die Verteidigung sieht das allerdings anders.

Für den tödlichen Messerangriff in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. „Der Angeklagte hat auf brutale Weise zwei Menschenleben vernichtet“, sagte Staatsanwältin Janina Seyfert am Donnerstag vor dem Landgericht Itzehoe.

Der 34-Jährige sei frustriert über einen erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gewesen. Er habe sich des zweifachen Mordes sowie des vierfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung schuldig gemacht. Die Staatsanwältin beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Zwei junge Menschen starben bei Messerattacke in Regionalzug

Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar 2023 im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen hat. Der Angeklagte streitet die Taten nicht ab. Zwei junge Menschen starben, vier Fahrgäste wurden schwer verletzt.

In der vergangenen Woche hatte der psychiatrische Gutachter dargelegt, dass er den Angeklagten für schuldfähig hält. Zwar sehe er psychotische Symptome, aber keine Psychose. Bei dem Palästinenser liege eine schwere posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) vor. Die Bedingungen der Paragrafen 20 und 21 des Strafgesetzbuches für Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit seien nicht erfüllt. Die Verteidigung geht dagegen von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus und fordert seine Verlegung von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie. (dpa)

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