Größte EinnahmequelleAfD finanziert sich fast zur Hälfte aus Mitteln des Staates

Lesezeit 2 Minuten
ARCHIV - 28.07.2023, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Delegierte gehen vor dem Parteilogo bei dem AfD-Bundesparteitag in der Magdeburger Messe. (zu dpa: «AfD-Spitzenkandidat legt Bystron Verzicht auf Wahlkampfauftritte nahe») Foto: Carsten Koall/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Parteilogo auf dem AfD-Bundesparteitag 2023 in der Magdeburger Messe. Die AfD finanziert sich zu einem großen Teil aus staatlichen Geldern.

Die AfD wird zwar vom Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Trotzdem erhält sie viel Geld vom Staat.

Keine andere im Bundestag vertretene Partei finanziert sich prozentual so stark aus staatlichen Geldern wie die AfD. Bei ihr beträgt der Anteil öffentlicher Mittel an den Gesamteinnahmen fast 45 Prozent, bei der SPD dagegen nur knapp 30 Prozent, wie die vom Bundestag veröffentlichten Rechenschaftsberichte der Parteien für das Jahr 2022 zeigen. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Die Berichte belegen auch: Die SPD erzielt von allen Parteien die mit Abstand höchsten Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen.

AfD: Niedrigste Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen

Mit 10,4 Millionen Euro bekam die AfD im Jahr 2022 zwar von allen Parteien in absoluten Zahlen die niedrigste staatliche Teilfinanzierung. Vor allem wegen sehr niedriger Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen von nur rund 3,8 Millionen Euro war dies aber ein Anteil von 44,9 Prozent an den Gesamteinnahmen. Zum Vergleich: Die SPD erhielt rund 47,7 Millionen Euro an staatlichen Geldern. Dies machte aber nur 29,8 Prozent ihrer Gesamteinnahmen aus. Mitgliedsbeiträge von 54,5 Millionen Euro trugen bei der SPD zu 34 Prozent zu den Einnahmen bei.

Bei der CDU lag der Anteil staatlicher Gelder an den Gesamteinnahmen bei 32,6 Prozent. Bei der FDP waren es 36,9, bei der Linken 36,1, bei den Grünen 35,4 und bei der CSU 32,7 Prozent.

Die staatliche Teilfinanzierung richtet sich nach den gültigen Wählerstimmen, die eine Partei bei den vergangenen Landes-, Bundes- und Europawahlen erzielt hat. Dabei gibt es allerdings ein absolute und eine relative Obergrenze. Die jährlich festgelegte Gesamtsumme für die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien bildet die absolute Obergrenze. 2023 waren dies rund 187,6 Millionen Euro.

Außerdem legt das Parteiengesetz fest, dass die staatliche Finanzierung jeder Partei die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten dürfe. Dies ist die relative Obergrenze. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Parteien überwiegend vom Staat finanzieren werden. (dpa)

KStA abonnieren